Inloggen
Möchten Sie schnell wissen, bei wem Sie sich krankmelden müssen? Klicken Sie im Auswahlschema jeweils auf die für Sie zutreffende Situation. Dann sehen Sie unmittelbar, was zu tun ist.
Sie melden sich so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber krank. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihren Lohn während Ihrer Krankheit weiter.
Sie haben sich zuvor bereits bei Ihrem Arbeitgeber krankgemeldet. Am letzten Tag Ihres Arbeitsverhältnisses meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim UWV krank. Sobald Ihr Arbeitsverhältnis endet, erhalten Sie Krankengeld.
Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag bei Ihrer Zeitarbeitsagentur krank. Es können 2 Situationen vorliegen:
Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag bei Ihrem Arbeitgeber krank. Wenn Sie während des vereinbarten Abrufzeitraums krank werden, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn bis zum Ende dieses Zeitraums weiter. Am letzten Tag Ihres Abrufvertrags meldet Ihr Arbeitgeber Sie beim UWV krank. Das UWV prüft, ob Sie Krankengeld erhalten können.
Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Das tun Sie über das UWV-Telefon für Arbeitnehmer. Die Telefonnummer finden Sie unter Service und contact.
Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Das tun Sie über "Mijn UWV". Nach 13 Wochen Krankheit oder wenn Ihr Arbeitslosengeld früher endet, haben Sie Anspruch auf Krankengeld.
Sie melden sich spätestens am zweiten Krankheitstag beim UWV krank. Wenn Sie Arbeitslosengeld bezogen haben, tun Sie dies über "Mijn UWV". Wenn Sie Krankengeld bezogen haben, tun Sie dies über das UWV-Telefon für Arbeitnehmer. Die Telefonnummer finden Sie unter Service und contact.
Heeft u hulp nodig?
Wij helpen u graag!
Heeft u gevonden wat u zocht? Ja Nee, terug naar zoekresultaten